Ab dem Schuljahr 2017-18 wird in den Schulen das Dekret zum Nachteilausgleich und ab dem Schuljahr 2018-19 auch zum Bereich Notenschutz greifen. Sehen Sie hierzu auch das "Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2016“ vom 20. Juni 2016 rechts unter Download.
In diesem Zusammenhang fällt Kaleido neben der Aufgabe einer Weitergabe von Informationen an Eltern, Schüler und Lehrer auch die Aufgabe der Anerkennung von Gutachten zu, die dem Antrag auf Notenschutz beigefügt werden müssen.
Wie im Dekret festgelegt, wird Kaleido an dieser Stelle ab Mai 2017 über anerkannte Tests und Techniken, die zur Feststellung der medizinischen, psychologischen und allgemeinen Probleme genutzt werden, informieren.
Weitere Erklärungen zu Nachteilsausgleich und Notenschutz finden Sie rechts unter der Rubrik "Links".
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