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Strategie bei Läusebefall

Wenn in der Schule ein Läusebefall bei einem Schüler oder einer Schülerin festgestellt wird, informiert der Schulleiter/die Lehrperson die Eltern sowie die zuständige Servicestelle von Kaleido. Um eine Ansteckung anderer Kinder zu vermeiden, kann das betroffene Kind an einen separaten Platz und in angemessener Entfernung zu den anderen Kindern gesetzt werden.

Wenn Eltern bei ihrem Kind Läuse entdecken, informieren sie die Schulleitung oder die Lehrperson. Die Schulleitung informiert die Eltern über diese Meldepflicht. Die Schulleitung informiert (telefonisch/schriftlich) zusätzlich bei Läusebefall immer die zuständige Servicestelle von Kaleido.

Die Lehrer sind befugt, die Köpfe der Schüler zu untersuchen. Es ist jedoch nicht ihre Aufgabe, diese Untersuchungen systematisch durchzuführen


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Bei Läusebefall stets Kaleido informieren


Verfahrensweise bei Läusebefall in einer Klasse

Einzelfälle

Wenn einzelne Fälle (≤ 20 % der Schüler in einer Klasse) bekannt sind, erhalten alle Eltern durch die Schulleitung das Informationsblatt „Die Läuse sind los – Was ist bei Läusebefall zu tun?“.
Das Informationsblatt enthält Tipps zur Behandlung der betroffenen Kinder sowie Ratschläge zur Vorbeugung einer Verbreitung der Epidemie. Die Eltern werden aufgefordert, die begonnene Behandlung zu bescheinigen.

Wir empfehlen der Lehrperson, eine kurze pädagogische Aktivität (Animation, Aufklärung) in der Klasse durchzuführen. Kaleido kann der Lehrperson Informationsmaterial zur Verfügung stellen.
Bei vereinzelten Läuse-Verdachtsfällen kommt Kaleido nicht in die Schule, um die Kinder auf Läuse/Nissen zu untersuchen.

 

Mehrere Fälle

Wenn viele Kinder (> 20 % in einer Klasse) von Läusen befallen sind, spricht man von einer Läuseplage. In diesem Fall interveniert Kaleido (nach Benachrichtigung durch die Schulleitung) und untersucht alle Kinder der Klasse. Kaleido wird auch in die Klassen gehen, die von Geschwistern der befallenen Kinder besucht werden.

Nach dieser Untersuchung erhalten die Kinder ein Schreiben. Es bestätigt, dass das Kind entweder läuse- und nissenfrei ist oder dass das Kind von Läusen und/oder Nissen befallen ist. Die Eltern erhalten das Informationsblatt „Die Läuse sind los - Was ist bei Läusebefall zu tun?“. Bei Läusebefall werden sie aufgefordert, die Behandlung durchzuführen und zu bescheinigen.

Kinder, bei denen Läuse entdeckt wurden, müssen den ausgefüllten Vordruck in der Schule vorlegen, der bescheinigt, dass eine Erstbehandlung durchgeführt wurde (siehe Informationsblatt „Die Läuse sind los-Was ist bei Läusebefall zu tun?“). Dann erst dürfen sie wieder am Unterricht teilnehmen.


Dauerhaft betroffene Schüler/Schülerinnen

Bei dauerhaftem Läusebefall bei einem Schüler oder einer Schülerin darf das Kind wieder am Unterricht teilnehmen, wenn vom Haus- oder Kinderarzt bestätigt wird, dass es "läusefrei" ist.
Diese Kontrolle kann (nach telefonischer Vereinbarung) ebenfalls bei Kaleido erfolgen.


Achtung:

Kinder mit Läusen dürfen NICHT systematisch von der Schule ausgeschlossen werden. Nur der Schularzt von Kaleido hat die Befugnis, in besonderen Fällen (z. B. Dauerbefall) und nach Einschätzung der Situation, ein Kind von der Schule auszuschließen.

Der Schulausschluss betrifft eine maximale Dauer von drei Tagen und wird in Konzertierung mit der Schulleitung getroffen. Das betroffene Kind kann die Schule nur unter Vorlage eines ärztlichen Attests (Bestätigung, dass das Kind läusefrei ist) oder nach Kontrolluntersuchung bei Kaleido wieder besuchen.

Durch eine Behandlung werden die Läuse abgetötet - Nissen im Haar sind kein Ausschließungsgrund.

Bei Läusebefall stets Kaleido informieren!

Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Arbeit oder haben Verbesserungsvorschläge? Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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